Schluss mit Greenwashing – Mehr Klarheit für Verbraucher

Greenwashing-Ende

Die Zeiten unverbindlicher Umweltversprechen sind vorbei:

Verbraucher erwarten heute transparente, belegbare Aussagen zur Nachhaltigkeit.
Unternehmen wie Eurowings, Lidl oder DWS haben das bereits schmerzhaft erfahren und mussten zurückrudern.

Die neue EU-Richtlinie 2024/825 setzt klare Maßstäbe für die rechtssichere Kommunikation von Umwelt- und Klimaversprechen. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Kernziele der Richtlinie

  • Irreführende Umweltwerbung verhindern
    Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie nachweislich belegt oder durch anerkannte Umweltzeichen gestützt sind.

  • Verbraucherinformation verbessern
    Kunden sollen künftig klar erkennen können, wie nachhaltig, langlebig und reparierbar ein Produkt wirklich ist.

  • Transparenz bei Produkthaltbarkeit: Unternehmen müssen Verbraucher über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten informieren, um bewusste Kaufentscheidungen zu fördern.

  • Nachhaltigkeitssiegel regulieren
    Es dürfen nur noch Zertifikate verwendet werden, die auf anerkannten Standards basieren oder von offiziellen Stellen eingeführt wurden.

Fristen

  • Umsetzung in nationales Recht: bis 27.03.2026
  • Pflichtanwendung: ab 27.09.2026

Fazit: Ehrliche Nachhaltigkeitskommunikation macht Marken zukunftsfähig

Greenwashing zu vermeiden ist kein Risiko – sondern eine Chance. Unternehmen, die auf transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsaussagen setzen, stärken nicht nur ihr Markenimage, sondern sichern sich einen echten Wettbewerbsvorteil.


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