Die Zeiten unverbindlicher Umweltversprechen sind vorbei:
Verbraucher erwarten heute transparente, belegbare Aussagen zur Nachhaltigkeit.
Unternehmen wie Eurowings, Lidl oder DWS haben das bereits schmerzhaft erfahren und mussten zurückrudern.
Die neue EU-Richtlinie 2024/825 setzt klare Maßstäbe für die rechtssichere Kommunikation von Umwelt- und Klimaversprechen. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Kernziele der Richtlinie
-
Irreführende Umweltwerbung verhindern
Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie nachweislich belegt oder durch anerkannte Umweltzeichen gestützt sind. -
Verbraucherinformation verbessern
Kunden sollen künftig klar erkennen können, wie nachhaltig, langlebig und reparierbar ein Produkt wirklich ist. -
Transparenz bei Produkthaltbarkeit: Unternehmen müssen Verbraucher über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten informieren, um bewusste Kaufentscheidungen zu fördern.
-
Nachhaltigkeitssiegel regulieren
Es dürfen nur noch Zertifikate verwendet werden, die auf anerkannten Standards basieren oder von offiziellen Stellen eingeführt wurden.
Fristen
- Umsetzung in nationales Recht: bis 27.03.2026
- Pflichtanwendung: ab 27.09.2026
Fazit: Ehrliche Nachhaltigkeitskommunikation macht Marken zukunftsfähig
Greenwashing zu vermeiden ist kein Risiko – sondern eine Chance. Unternehmen, die auf transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsaussagen setzen, stärken nicht nur ihr Markenimage, sondern sichern sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Lesen Sie auch:
Greenwashing – was ist das?