In Deutschland geht der Abmahnwahn weiter.
Viele versuchen eine Abmahnung zu verhindern, indem Sie folgende Klausel in Ihre AGB einsetzen:
„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ .
Anscheinend haben sie damit aber gerade die Abmahner angelockt, denn diese Klausel verstößt anscheinend gegen § 12 I1 UWG.
Die ersten sind jetzt schon wegen dieser Klausel abgemahnt worden.
Wer also diese Klausel in seiner AGB hat, sollte sie schnellstens wieder entfernen!
Update 25/02/2010:
Eine Begründung ist, dass man als Betreiber einer Internetseite gegen das Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht verstößt, dem Berechtigten seine gesetzlichen Rechte nicht abschneiden kann.
Diese Klausel gehört also in das Reich der Märchen und nicht auf eine Website.
Lesen Sie dazu den nachfolgenden Aufsatz bei internet-rostock.de
Disclaimer „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ Was nützt dies?