Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen

Laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale sind fingierte Abmahnungen mit Betrugsabsicht im Umlauf.

Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und zugleich eine Aufwandspauschale i.H. 403,- EUR verlangt.

Näheres auf der Seite der Wettbewerbszentrale.

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