Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
Laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale sind fingierte Abmahnungen mit Betrugsabsicht im Umlauf. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und zugleich eine Aufwandspauschale i.H. 403,- EUR verlangt. Näheres auf der Seite der Wettbewerbszentrale.
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