Deutsche Onlineshops, die Ihre Waren ausdrücklich mit dem CE-Zeichen bewerben könnten wegen Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt werden.
Viele Online-Händler bewerben Ihre Produkte mit „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“
Aber: Es gibt KEINE CE-Zertifizierung
Das CE Zeichen muss auf allen technischen Gütern aufgedruckt sein, die in der EU verkauft werden. Der Hersteller verpflichtet sich damit, die technischen Sicherheitsnormen der EU einzuhalten.
Zur Abmahnung genügt also bereits die Darstellung in der Produktbeschreibung.
Die Gesetzeslage verbietet uns die Rechtsberatung. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Text auf dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt. Wer sich in der oben beschriebenen Situation befindet, wende sich bitte an eine für die Rechtsberatung zugelassene Person. |
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