Über die Impressumspflicht bei gewerblich genutzten Websites habe ich bereits im letzten Jahr berichtet (Impressumspflicht im Internet). Gestern ist mir aufgefallen, dass eine Vielzahl von Fanpages auf Facebook über kein Impressum verfügt.
Fällt Facebook nicht unter das Telemediengesetz (TMG)?
Nach § 55 Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrags haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Namen und Anschrift – bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten – leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Für Diensteanbieter geschäftsmäßig angebotener Telemedien legt § 5 Abs. 1 MG umfangreiche weitere Informationspflichten fest.
Vollkommen unstrittig ist dies für Firmen-Websites im Internet.
Analog müsste das TMG dann auch für die Fanpage eines Unternehmens bei Facebook gelten. Auch hier geht es darum, die geschäftlichen Ziele des Unternehmens zu fördern und Kunden zu gewinnen und/oder an sich zu binden.
Ist es nur eine Frage der Zeit, bis die erste Abmahnwelle auch Fanpages erreicht?
Lassen wir es besser nicht darauf ankommen – die Fanpage von zetmedia hat selbstverständlich ein Impressum.
Die Gesetzeslage verbietet uns die Rechtsberatung. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Text auf dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt. Wer sich in der oben beschriebenen Situation befindet, wende sich bitte an eine für die Rechtsberatung zugelassene Person. |