Impressumspflicht im Internet

Impressumspflicht bei gewerblich genutzten Websites
Impressumspflicht

Der Gesetzgeber schreibt im Telemediengesetz  ein erweitertes Impressum (Anbieterkennung) für kommerziell genutzte Websites vor.

Betroffen von der Impressumspflicht ist jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Präsenz im Internet.

Verstöße gegen das Teledienstegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Ebenso ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützern zu rechnen.

Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein.

Es muss folgende Informationen enthalten:

  • Den vollständigen Namen und die Anschrift, unter der Ihr Unternehmen niedergelassen ist.
  • Bei juristischen Personen die korrekte Firmierung und der Name des Vertretungsberechtigten.
  • Eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse, um schnell und unkompliziert mit ihrem Unternehmen in Kontakt treten zu können.
  • Wird der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das ihr Unternehmen eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.
  • Für spezielle Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater die Kammer, welcher Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= USt-Id) (falls vorhanden).
    Sie ist nur für Unternehmen erforderlich, die Warenverkehr innerhalb der EU betreiben, und darf nicht mit der normalen (Umsatz-)Steuernummer verwechselt werden!
    Die normale Steuernummer braucht nicht – und sie sollte aus Datenschutzgründen auch nicht – im Impressum stehen.

Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein:

Sie sollten von keiner Seite der Website mehr als 2 Klicks entfernt sein.
Das Telemediengesetz schreibt nicht vor, wie der Link genannt werden soll. Das Wort „Impressum“ wird nicht verlagt. So können auch Begriffe wie „Anbieterkennung“ oder „Kontakt“ gewählt werden.
Ein vom OLG Hamburg ergangenes Urteil bestimmt, dass die notwendigen Angaben nicht erst durch vorheriges Scrollen sichtbar werden dürfen.

Die Gesetzeslage verbietet uns die Rechtsberatung. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Text auf dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt. Wer sich in der oben beschriebenen Situation befindet, wende sich bitte an eine für die Rechtsberatung zugelassene Person.
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