Die Wort-Bildmarke* setzt sich aus einem Text-Teil und einem Grafik-Element zusammen.
Dieses Grafik-Element kann an verschiedenen Positionen innerhalb des Gesamt-Logos eingesetzt werden:
1. Lok-Prinzip
Die Grafik steht im Lok-Prinzip am Anfang des Logos. Es „zieht“ den Text-Teil wie eine Lokomotive hinter sich her.
Dabei steht die Bildaussage dynamisch und kraftvoll im Vordergrund.
2. Schub-Prinzip
Im Schub-Prinzip steht das Grafik-Element am Ende des Gesamt-Logos. Es „schiebt“ den Text-Teil vor sich her.
Der Name steht balanciert und ruhig im Vordergrund.
3. Triebwagen-Prinzip
Im Triebwagen-Prinzip wird das Grafik-Element „als Motor“ in den Text-Teil eingebaut. Beide zusammen sind untrennbar.
Dieses funktioniert nur, wenn beide Texte in etwa gleich lang sind.
4. Star-Prinzip (auch Crown-Prinzip)
Beim Star-Prinzip oder Crown-Pinzip befindet sich das Grafik-Element mittig über dem Text-Teil.
Es wirkt wie ein „krönender Stern“ (oder eine Krone).
Hierarchisch, stabil. (Marktführerschaft)
5. Anker-Prinzip
Beim Anker-Prinzip wird das Grafik-Element unter der Text-Teil platziert.
Wie ein Anker „befestigt“ er etwas, was über ihm steht.
6. Insel-Prinzip
Beim Insel-Prinzip steht die Grafik betont isoliert vom Text-Teil.
Bild und Schrift sind frei. (Emanzipation und Leichtigkeit)
Lesen Sie auch:
Neben Wort-Bildmarken* unterscheidet man auch zwischen Wortmarken* und Bildmarken*.
Logo-Erstellung nur in Vektorgrafik-Programm
Kostenfalle bei Auftrag zur Logo-Entwicklung
Hier finden Sie einige Referenz-Beispiele von zetmedia Marketing-Support erstellten Logos.
* (Wir benutzen das Wort „Marke“ nur im übertragenen Sinne: Wer sein Firmenzeichen vor Nachahmer schützen will, kann es als „Marke“ u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen.
Wichtig ist allerdings eine vorgeschaltete intensive Markenrecherche, um spätere rechtliche Streitigkeiten mit Wettbewerbern auszuschließen.
Wer also schon weiß, dass ein noch zu erstellendes Logo in Deutschland, der Europäischen Union oder in noch mehr Ländern geschützt werden soll, muss sich mit den bereits eingetragenen Marken beschäftigen.)
Link zum Deutschen Patent und Markenamt mit weiteren Informationen