Im Jahr 2012 berichtete ich über die Machenschaften der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“, die in regelmäßigen Abständen mit pseudo-amtlichen Schreiben versuchten, kostenpflichtige Datenbankeinträge zu generieren.
Nach der Veröffentlichung des Artikels wurde zetmedia anscheinend als möglicher „Kunde“ gestrichen.
Jetzt flatterte am vergangenen Freitag (29.01.2016) das Schreiben eines anderen Unternehmens mit der gleichen Masche ins Haus:
Das amtlich aufgemachte Schreiben kam in einem grauen Briefumschlag auf grauem Umweltpapier und suggerierte im ersten Augenblick einen hoheitlichen Absender.
Auf dem 2. Blick irritiert schon der als Wappentier aufgedruckte zweiköpfige Adler.
Bei genauerem Lesen findet sich auch gleich der Begriff „Eintragungsofferte„.
(Nach einem Klick auf eines der Vorschaubilder, sehen Sie die größere Version in einem neuen Browser-Tab!)
Derjenige, der dieses Schreiben mit den voreingetragenen Firmendaten seines Unternehmens zurücksendet, gerät in eine Falle!
Die AGB auf der Rückseite offenbaren, worum es sich bei diesem Schreiben handelt:
Es ist der Antrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag in der Datenbank eines „zentralen Gewerberegisters zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.
Solch ein staatliches Register gibt es gar nicht!
Wer sich durch die AGB auf der Rückseite durchgearbeitet hat, stößt in Punkt 3 auf die anfallenden Kosten: 398,88 EURO zzgl. MwSt. im Jahr!
Dabei bleibt es allerdings nicht:
Gemäß Punkt 4 der AGB hat der Vertrag eine Laufzeit von 2 Jahren.
Gesamtkosten 797,76 EURO zzgl. MwSt, die sie ebensogut in den Ofen schmeißen könnten.